Zwei Neuerungen und einen Stillstand gibt es bei den aufsichtsrechtlichen Themen zu melden: Am 27. März hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorgestellt. Vertreter des Parlaments und des Rates der EU haben sich am 1. April auf Eckpunkte zur Umsetzung der PRIPs-Initiative geeinigt; sie erfasst jetzt endgültig auch Kapitallebensversicherungen. Die Überarbeitung der Anlageverordnung kommt nicht voran.
Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind beim Anteilseigner steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 27 KStG beachtet werden. Dieser enthält allerdings keine Regelungen für Drittstaatengesellschaften. Das FG Nürnberg hat entschieden: Rückzahlungen durch Drittstaatengesellschaften können trotzdem steuerfrei vereinnahmt werden, wenn das jeweilige nationale Recht die Zahlungen als aus der Kapitalrücklage stammend anerkennt.
Künftig werden im Kapitalanlagegesetzbuch alle neu aufgelegten AIF als offene AIF qualifiziert, wenn die Anleger vor Fondsabwicklung ein Rückgabe- oder Kündigungsrecht ausüben können. Auch alle bereits aufgelegten AIF sind von der Gesetzesänderung betroffen.