Am 27. August 2024 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht.
Der knapp 210 Seiten umfassende Entwurf enthält auch grundlegende Änderungen im Investmentsteuergesetz, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich im Mai diesen Jahres in einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastrukturen vorgestellt hatte.
Der umfassende Wegfall der Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Anleger, soweit Einkünfte aus inländischen gewerblichen Personengesellschaften betroffen sind, der sich nach dem Diskussionsentwurf ergeben hätte, wurde bei der Übernahme in den Referentenentwurf überarbeitet. Nach dem Diskussionsentwurf drohte die Steuerbefreiung für inländische Einkünfte aus sämtlichen gewerblichen Personengesellschaften ab 2025 verloren zu gehen, also für inländische Einkünfte sowohl aus Personengesellschaften, die eine originär gewerbliche Tätigkeit ausüben, als auch aus Personengesellschaften, die tatsächlich vermögensverwaltend tätig, aber gewerblich geprägt oder gewerblich infiziert sind (zur Kritik daran bepartners podcast vom 22. Mai 2024).
Nun wird der Wegfall der Steuerbefreiung beschränkt auf inländische Einkünfte aus Personengesellschaften, die eine originär gewerbliche Tätigkeit ausüben. Diese wichtige Korrektur gegenüber dem Diskussionsentwurf und weitere wesentliche Änderungen im Investmentsteuergesetz beleuchten wir gerne für Sie.