Versicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen erhalten zum 1. Januar 2014 die Möglichkeit, beim Erwerb von Kreditportfolien die mit den Forderungen verbundenen Grundpfandrechte in ein Refinanzierungsregister eintragen zu lassen. So ist der Erwerb der gesicherten Forderung insolvenzfest. Kreditportfoliotransaktionen können damit zukünftig deutlich einfacher und sicherer strukturiert werden.
Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungsentscheidungen veröffentlicht. Die erste Verlautbarung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.
Die zweite Verlautbarung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen.
Der JOBS Act hebt das Verbot der öffentlichen Werbung auf. Zur selben Zeit könnten die Vertriebsaktivitäten der Fondsmanager zu einer Verletzung der AIFM-Richtlinie führen. Fondsmanager sind daher gut beraten, vorsichtig vorzugehen und Regeln aufzustellen, um die Anwendung der Richtlinie sowie deren Berichterstattungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.