Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungsentscheidungen veröffentlicht. Die erste Verlautbarung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.
Die zweite Verlautbarung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen.
Der JOBS Act hebt das Verbot der öffentlichen Werbung auf. Zur selben Zeit könnten die Vertriebsaktivitäten der Fondsmanager zu einer Verletzung der AIFM-Richtlinie führen. Fondsmanager sind daher gut beraten, vorsichtig vorzugehen und Regeln aufzustellen, um die Anwendung der Richtlinie sowie deren Berichterstattungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.
Das BMF hat am 24. September 2013 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute erlassen. Dabei unterscheidet es erstmals in Finanzierungen zur Förderung eines fremden Absatzes und Finanzierungen im eigenen Interesse des Finanzierungsinstituts.