Rundschreiben

02.12.2013

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Refinanzierungsregister als neues Instrument für Versicherungen, Pensionsfonds und -kassen

Versicherungen, Pensions­fonds und Pensions­kassen erhalten zum 1. Januar 2014 die Mög­lichkeit, beim Erwerb von Kredit­port­folien die mit den Forderungen verbundenen Grund­pfand­rechte in ein Refinanzierungs­register eintragen zu lassen. So ist der Erwerb der gesicherten Forderung in­sol­venz­fest. Kredit­port­folio­trans­aktionen können damit zukünftig deut­lich einfacher und sicherer strukturiert werden.

11.11.2013

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Höhere Quote für Vorkäufe und eigene Risikobewertung bei Ratings

Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungs­ent­scheidungen veröffentlicht. Die erste Verlaut­barung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.

Die zweite Ver­laut­barung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Ver­wen­dung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kredit­risiko­bewer­tungen.

CAVEAT FUND MANAGER

Der JOBS Act hebt das Ver­bot der öffent­lichen Wer­bung auf. Zur sel­ben Zeit könnten die Ver­triebs­aktivitäten der Fonds­ma­na­ger zu einer Ver­let­zung der AIFM-Richtlinie führen. Fonds­manager sind daher gut be­ra­ten, vor­sich­tig vor­zu­gehen und Regeln aufzu­stellen, um die An­wen­dung der Richt­linie sowie deren Bericht­erstattungs-, Prüfungs- und Veröffent­lichungs­pflich­ten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
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