Das im ganzen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwendete Kriterium zur Abgrenzung der offenen von den geschlossenen AIF wird durch ein aktuelles Rechtsetzungsverfahren der EU-Kommission voraussichtlich nicht anwendbar bleiben.
Nachdem die für den 2. September 2013 geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses nicht stattgefunden hat, existiert kein Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG). Da es sich dabei um die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl handelte, kann das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht erfolgen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren muss in der nächsten Legislaturperiode vollständig neu initiiert werden. Das Investmentsteuergesetz findet nach unserer Auffassung aber weiterhin Anwendung.
Das Bundesfinanzministerium hat heute ein mit den Länderfinanzministerien abgestimmtes Schreiben zur vorläufigen Weitergeltung des aktuellen Anwendungsbereichs für das Investmentsteuergesetz veröffentlicht (BMF vom 18. Juli 2013, IV C 1S 19801/12/10011 | IV D 3S 7160 h/12/10001, DOK 2013/0657879).
Diese Reaktion der Finanzverwaltung ist notwendig geworden, nachdem der Vermittlungsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 26. Juni 2013 keinen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMStAnpG) beschlossen hatte.