Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2022, 2294) ergeben sich auch im Investmentsteuergesetz Änderungen. Ziel der Änderungen ist die Verhinderung des Statusverlustes eines Spezial-Investmentfonds bei gewerblichen Einkünften aus der Erzeugung von erneuerbaren Energien (vgl. Begründung zu § 26 Nummer 7a – NEU – Investmentsteuergesetz).
Daneben findet sich noch eine kleine, aber auch wichtige Änderung im Rahmen der Kapitalertragsteuererstattungsmöglichkeiten für Spezial-Investmentfonds: Zukünftig können diese über den neuen § 29 Absatz 1 Investmentsteuergesetz auch eine Erstattung nach § 11 Investmentsteuergesetz beantragen.
Investmentvermögen, die von den Sanktionen aufgrund des Ukraine-Krieges betroffene Vermögenswerte halten, müssen durch deren mangelnde Liquidität entstandene Probleme lösen. Eine Lösung ist die Abtrennung der illiquiden Vermögenswerte in so genannte side pockets. Im Hinblick auf die steuerlichen Folgen der Bildung von side pockets hat das BMF seinen Entwurf für eine Billigkeitsregelung veröffentlicht. Aus unserer Sicht greift das BMF damit zu kurz.