Rundschreiben

20.11.2018

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Passive Entstrickung durch Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen

Bei den neue­ren deut­schen Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men fin­det sich ei­ne so­ge­nann­te Immo­bi­lien­klau­sel in­ner­halb des Ein­kunfts­ar­ti­kels über die Ver­äuße­rung von An­teil­en an Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten. Wir be­leuch­ten, ob die erst­ma­li­ge Auf­nah­me ei­ner Immo­bi­lien­klau­sel in ein DBA zu ei­ner steuer­li­chen Rea­li­sie­rung füh­ren kann. Die Fi­nanz­ver­wal­tung be­jaht dies. Wir se­hen das an­ders.