Rundschreiben

15.03.2019

download
PDF

Brexit – Übergangsregelungen für regulierte Anleger

Mit Ab­lauf des 29. März 2019 en­det die Mit­glied­schaft des Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reichs Groß­bri­tan­nien und Nord­ir­land in der EU, es sei denn, die EU und das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich ei­ni­gen sich auf ei­ne Ver­län­ge­rung die­ser Frist. Nach dem Aus­tritt oder ge­ge­be­nen­falls dem Ab­lauf ei­ner Über­gangs­frist ist das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich (auch) für fi­nanz­markt­recht­li­che Zwe­cke als Dritt­staat zu be­han­deln. Das wirkt sich un­ter an­de­rem auf die Eig­nung von bri­ti­schen In­vest­ment­ver­mö­gen für deut­sche re­gu­lier­te An­le­ger aus. Durch das Brexit-Steu­er­be­gleit­ge­setz gibt es jetzt Be­stands­schutz für sol­che An­la­gen in bri­ti­sche Fonds, die vor dem Stich­tag ge­tä­tigt wur­den.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: