Rundschreiben

21.05.2019

download
PDF

UK Tax Tribunal entscheidet für Steuerbefreiung deutscher Versorgungswerke auch ohne Registrierung
Am 22. Februar 2019 ver­öf­fent­lich­te das First-Tier Tribunal Tax Chamber sein Ur­teil, wo­nach auch ein deutsches Ver­sor­gungs­werk im Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich von der Steuer zu be­frei­en sei. Und zwar aus­drück­lich auch oh­ne sich ver­gleich­bar den bri­ti­schen Ver­sor­gungs­wer­ken bei den Fi­nanz­be­hör­den re­gis­trie­ren zu las­sen. Durch die feh­len­de Re­gis­trie­rungs­pflicht ent­fal­len auch Be­richts­pflich­ten und Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen ge­gen bri­ti­sche Re­geln zur Ver­mö­gens­ver­wen­dung. Für die be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen bleibt es hin­ge­gen wohl bei ei­ner Re­gis­trie­rungs­pflicht.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: