Mit Schreiben vom 26. April 2022 hat das BMF die Verwaltungsauffassung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 Abgabenordnung überarbeitet. Das Schreiben ersetzt die Vorgängerschreiben aus 2018 und 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Es enthält einige für die Fondsbranche und ihre Anleger gewünschte Klarstellungen.