Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in der vorletzten Woche ihre Erlasse zur Anwendung des § 1 Absatz 2a Grunderwerbsteuergesetz für die Änderung im Gesellschafterbestand bei Personengesellschaften und des § 1 Absatz 2b Grunderwerbsteuergesetz für die Änderung im Gesellschafterbestand bei Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Es gibt Positives und Überraschendes zu vermelden. Einiges aus den Erlassen, insbesondere zu dem neuen Tatbestand für Kapitalgesellschaften, möchten wir hier beleuchten.