Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2022, 2294) ergeben sich auch im Investmentsteuergesetz Änderungen. Ziel der Änderungen ist die Verhinderung des Statusverlustes eines Spezial-Investmentfonds bei gewerblichen Einkünften aus der Erzeugung von erneuerbaren Energien (vgl. Begründung zu § 26 Nummer 7a – NEU – Investmentsteuergesetz).
Daneben findet sich noch eine kleine, aber auch wichtige Änderung im Rahmen der Kapitalertragsteuererstattungsmöglichkeiten für Spezial-Investmentfonds: Zukünftig können diese über den neuen § 29 Absatz 1 Investmentsteuergesetz auch eine Erstattung nach § 11 Investmentsteuergesetz beantragen.