Rundschreiben

06.07.2023

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Grunderwerbsteuerreform – Klappe, die zweite

Bei Film­pro­duk­tio­nen wer­den Bild und Ton ge­trennt auf­ge­zeich­net. Der Cutter be­nö­tigt beim Schnei­den des Films dann ei­nen ein­deu­ti­gen Be­zugs­punkt, ei­ne Syn­chron­mar­ke, um den Ton an der rich­ti­gen Stel­le mit dem Bild zu kop­peln (an­zu­le­gen). Die­ser Be­zugs­punkt wird mit Hilfe der Syn­chron­klap­pe in Bild und Ton ge­setzt.

Beim Film zur Grund­er­werb­steu­er hat das nicht ge­klappt. Der Ge­setz­ge­ber hat sich nicht um ei­ne Syn­chron­mar­ke ge­küm­mert. Die Grund­er­werb­steu­er­re­form 2021 und die jetzt dis­ku­tier­te Grund­er­werb­steu­er­re­form 2023 ha­ben kei­nen ge­mein­sa­men Be­zugs­punkt mehr. Der Re­gis­seur im Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­rium schiebt es auf die Re­form des Per­so­nen­ge­sell­schafts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz­es. Tat­säch­lich geht es aber um ein neu­es Kon­zept zur Be­steue­rung von An­teils­er­wer­ben bei Ge­sell­schaf­ten mit Grund­stück­en, es geht um die so­ge­nann­ten Share Deals. Wir wol­len hier das neue Kon­zept des Dis­kus­sions­ent­wurfs ver­ste­hen – die De­tails müs­sen wir spä­ter be­leuch­ten.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: