Wie gewonnen, so zerronnen
Im August hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz sollte unter anderem das Kapitalanlagegesetzbuch ändern, um zumindest im Aufsichtsrecht Sicherheit für die Handhabung von Anlagen in Verbindung mit erneuerbaren Energien zu schaffen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren haben diese Änderungen aber nicht überstanden, sie wurden ersatzlos aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gestrichen.