Mit unserem
beleuchtet vom 4. Oktober 2023 hatten wir die beabsichtigten Änderungen an den bisherigen Zinsschrankenregelungen sowie die Einführung der sogenannten Zinshöhenschranke durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vorgestellt. Das Wachstumschancengesetz konnte letztlich nicht verabschiedet werden, einige der Regelungen zur Zinsschranke haben es jedoch in das nunmehr verabschiedete Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) geschafft. Die noch im Wachstumschancengesetz vorgesehene Anti-Fragmentierungsregelung (Änderung zur Regelung der Freigrenzen) und die Zinshöhenschranke wurden dabei nicht in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.