Überfällig – Infrastrukturquote in der Anlageverordnung
              
                  Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Er sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Über Verweise im jeweiligen Landesrecht werden die Änderungen auch etliche berufsständische Versorgungswerke betreffen. Pensionsfonds sind nach dem Entwurf nicht betroffen.