Rundschreiben

14.06.2022

download
PDF

Nichts ist für die Ewigkeit! – die neuen Grunderwerbsteuererlasse bei Wechseln von 90 Prozent im Gesellschafterbestand

Die obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der ha­ben in der vor­letz­ten Wo­che ihre Er­lasse zur An­wen­dung des § 1 Ab­satz 2a Grund­er­werb­steu­er­ge­setz für die Än­de­rung im Ge­sell­schaf­ter­be­stand bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und des § 1 Ab­satz 2b Grund­er­werb­steu­er­ge­setz für die Än­de­rung im Ge­sell­schaf­ter­be­stand bei Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ver­öf­fent­licht. Es gibt Po­si­tiv­es und Über­ra­schend­es zu ver­mel­den. Ei­ni­ges aus den Er­las­sen, ins­be­son­de­re zu dem neu­en Tat­be­stand für Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, möch­ten wir hier be­leuch­ten.

28.04.2022

download
PDF

BMF zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen – Klarstellungen für die Fondsbranche und ihre Anleger

Mit Schrei­ben vom 26. April 2022 hat das BMF die Ver­wal­tungs­auf­fas­sung zu den Mit­tei­lungs­pflich­ten bei Aus­lands­be­zie­hun­gen nach § 138 Ab­satz 2 Ab­ga­ben­ord­nung über­ar­bei­tet. Das Schrei­ben er­setzt die Vor­gän­ger­schrei­ben aus 2018 und 2020 mit Wir­kung zum 1. Januar 2022. Es ent­hält ei­ni­ge für die Fonds­branche und ih­re An­le­ger ge­wünsch­te Klar­stel­lun­gen.

26.04.2022

download
PDF

Was lange währt ... – BMF erkennt Rechtsprechung zur Behandlung von Einlagenrückgewähr und Nennkapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften an

Am 21. April 2022 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um das seit lan­gem er­war­te­te Schrei­ben zur Be­hand­lung von Rück­zah­lun­gen von Nenn­ka­pi­tal und von nicht in das Nenn­ka­pi­tal ge­leis­te­ten Ein­la­gen durch Dritt­staa­ten-Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ver­öf­fent­licht. Das Mi­nis­te­ri­um er­kennt da­mit die mitt­ler­wei­le ge­fes­tig­te Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­ho­fes an, dass auch bei Dritt­staa­ten-Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ei­ne steu­er­neu­tra­le Ein­la­gen­rück­ge­währ und Nenn­ka­pi­tal­rück­zah­lung mö­glich ist. Da­mit soll­ten deutsch­land­weit mitt­ler­wei­le über Jah­re of­fen­ge­hal­te­ne Ver­fah­ren nun end­gül­tig ih­rer Ver­an­la­gung zu­ge­führt wer­den kön­nen.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
­